Als Sicherheitsfachkraft (Sifa) unterstütze ich Unternehmen in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Insbesondere aus dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ sind Arbeitgeber/ Unternehmer verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen. Eine Sifa hat die Aufgabe, die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und die Unternehmerin oder den Unternehmer beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Als „Arbeitsschutz-Berater“ sollen sie dabei helfen, Sicherheit und Gesundheit auf allen betrieblichen Ebenen zu verankern und möglichst umfassend in die Gestaltung von Arbeitssystemen zu integrieren. Somit kann frühzeitig und entscheidend das Niveau von Sicherheit und Gesundheitsschutz von Beschäftigten im Unternehmen verbessert werden. Ein so genanntes „Organisationsverschulden“ wird verringert und bestenfalls abgewendet.